Ausbildung Neu

In Zukunft finden Sie hier Informationen zur postgradualen Psychotherapieausbildung – dritte Ausbildungsphase nach dem Psychotherapiegesetz 2024.

Unser Ausbildungscurriculum orientiert sich an dem Rahmencurriculum der ÖGP – Österreichischen Gesellschaft für Psychologie und schließt an dieses nahtlos an.

Informationen zum Curriculum, zur Anrechnung des Masterstudiums und eines etwaigen Psychotherapiebachelors folgen in Kürze!

Für Klinische Psychologen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutischer Medizin wird es aus heutiger Sicht eine Anrechnungsrichtlinie geben, sobald diese verfügbar ist, wird sie hier angeführt.

Anlage 5:

Die Absolventinnen bzw. Absolventen haben zum Erwerb der
psychotherapeutischen Handlungskompetenz zumindest 2 050 Stunden, bzw. 82 ECTS.
Ausbildung im Rahmen des Dritten Ausbildungsabschnittes zu absolvieren, wobei
1. mindestens 400 Stunden vertiefende Theorieaneignung im Rahmen von
Seminaren oder anderen geeigneten Veranstaltungen,
2. mindestens 1 000 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung
einschließlich deren Dokumentation nach Eintragung gemäß § 17
PThG 2024 (Anm: Eintragung als Psychotherapeut:in in Fachausbildung
unter Lehrsupervision, sog. Status),
3. mindestens 200 Stunden begleitende Lehrsupervision im Verhältnis von
zumindest 1:5 in (einschließlich psychiatrisch-psychosomatische Einrichtungen), oder 1:4 im niedergelassenen Bereich zu den Behandlungsstunden,
4. mindestens 200 Stunden psychotherapeutische Selbsterfahrung,
5. mindestens 100 Stunden im Rahmen individueller Schwerpunktsetzungen
sowie
6. 150 Stunden für die Vorbereitung auf die Approbationsprüfung vorzusehen sind.