Curriculum

vorläufiger Entwurf des Curriculums für die  3. Ausbildungsphase:

hierbei handelt es sich um einen Entwurf, viele Ausbildungserfordernisse befinden sich derzeit in Entwicklung, Richtlinien sind dazu in Ausarbeitung, daher kann sich das Curriculum jederzeit ändern!

Lehrveranstaltungen von anderen verhaltenstherapeutischen oder universitären Ausbildungsinstitutionen, sofern der Inhalt deckungsgleich ist, können angerechnet werden.

Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen um zur Approbationsprüfung über die FGKVTA zugelassen zu werden.

Pflichtmodule:

Vertiefung

Zusätzlich sind 100 Einheiten Vertiefung/Wahlfächer vorgesehen. Es werden nicht alle Schwerpunkte  in der FGKVTA angeboten, wahrscheinlich wird es  einen DBT Schwerpunkt im Rahmen der Arbeit mir Persönlichkeitsstörungen und ACT im Rahmen der achtsamkeitsbasierten Verfahren geben. Die Kenntnisse und Inhalte können bei jeder anerkannten, verhaltenstherapeutischen Ausbildungseinrichtung erworben werden.

Es kann aus nachfolgenden Ansätzen gewählt werden

Selbsterfahrung & Supervision

Praxis

1000 Einheiten Arbeit mit Patient:innen unter Supervision. Davon sollen  500 Einheiten in psychiatrisch/psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen absolviert werden (Gesetzlich sind zu Beginn nur 200 zwingend vorgesehen sind, diese sollen aber bis 500 Stundengesteigert werden)